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Die Versicherungsmaklerei ist ein beratungsintensives Unternehmen. In jedem Fall ist eine genaue Prüfung jeder Situation notwendig, damit im Leistungsfall die Versorgung bedarfsgerecht erfolgt. Grundlage sind die Compliance- Verhaltensregeln für Versicherungsmakler nach Vorgabe des Gesetzgebers.

§11 a Abs.1Gewerbeordnung IHK REG NR D-W-159-ZTXU-59

Terminvereinbarung, Makler und Honorarvertag sind Voraussetzung für ein Erfolgreiches Ergebnis.